Swiss und Co. müssen in den USA automatisch Rückerstattungen bezahlen - wieso nicht in der Schweiz?

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Swiss und Co. müssen in den USA automatisch Rückerstattungen bezahlen - wieso nicht in der Schweiz?
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In den USA müssen Airlines ihre Gäste bei abgesagten oder stark verspäteten Flügen aktiv zu kompensieren. Nun wird auch hier die Forderung danach laut. Nicht immer sind Kundinnen und Kunden mit dem Service der Swiss zufrieden, wenn es um Rückforderungen nach Flugannullationen und Verspätungen geht. In den USA ist das neuerdings anders. Dort hat die Regierung von Joe Biden Passagieren ein Abschiedsgeschenk hinterlassen. Gemäss der neuen US-Regel müssen seit Oktober Airlines automatisch Rückerstattungen durchführen, wenn der Flug mehr als 3 Stunden bei einem nationalen, oder mehr als 6 Stunden bei einem internationalen Ziel verspätet ist. Das Geld muss innert 20 Tagen ausbezahlt werden, also nicht in Form von Fluggutscheinen. Und falls der Koffer mit grosser Verzögerung ankommt, muss die Airline allfällige Gepäckgebühren zurückbezahlen.

In den USA müssen Swiss und Co. neu automatisch Rückerstattungen bezahlen – wieso nicht in der Schweiz?

Gemäss der neuen US-Regel müssen seit Oktober Airlines automatisch Rückerstattungen durchführen, wenn der Flug mehr als 3 Stunden bei einem nationalen, oder mehr als 6 Stunden bei einem internationalen Ziel verspätet ist. Das Geld muss innert 20 Tagen ausbezahlt werden, also nicht in Form von Fluggutscheinen. Und falls der Koffer mit grosser Verzögerung ankommt, muss die Airline allfällige Gepäckgebühren zurückbezahlen.

Eine solche Regelung im US-Stil wünscht sich Konsumentenschützerin Kunz auch für Passagiere aus der Schweiz: «Eine automatische Rückerstattung wäre ganz klar im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten.» Nur: «Wir kämpfen hier in der Schweiz noch darum, dass überhaupt eine Entschädigung erfolgt.»der EU, die in der Schweiz heute gilt.

Und wie erklärt sich das Bazl die deutliche Steigerung bei den Anzeigen, obwohl die Pandemie vorbei ist? Heute würden wieder etwa gleich viele Passagiere wie vor der Coronakrise fliegen, sagt Schubert. Zudem würden der Mangel an Fluglotsen, politisch bedingte Einschränkungen im Flugverkehr, starke Gewitter und Stürme sowie technische IT-Ausfälle zur Steigerung beitragen. Sprich: Je mehr Turbulenzen im System, desto mehr Kompensationsforderungen.

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Ist ein Flug ab einem Schweizer Flughafen betroffen, so ist das Bazl für Flüge von allen Airlines zuständig. Bei verspäteten oder annullierten Flügen ab einem europäischen Flughafen können sich Schweizer Flugpassagiere ebenfalls beim Bazl melden. Das Bazl übergibt den Fall an die zuständige Durchsetzungsstelle im jeweiligen Land, in der die betroffene Fluggesellschaft ihren Rechtssitz hat.

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