Sugus-Häuser: Kündigungen verschoben, Mieter bleiben besorgt

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Sugus-Häuser: Kündigungen verschoben, Mieter bleiben besorgt
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Die Bewohner dreier Sugus-Häuser in Zürich haben trotz Aufschub der Kündigungsfrist bis September 2025 weiterhin grosse Sorgen.

Die kurzfristigen Kündigung en haben viel Anteilnahme in Zürich ausgelöst: Über 1000 Personen nahmen anfang Dezember an einer Solidaritätskundgebung teil.Die Massen kündigung für Bewohnerinnen und Bewohner dreier Sugus-Häuser in Zürich löste grosse Empörung aus. Nun erhalten die Wohnungssuchenden erneut eine Kündigung – mit späterem Termin.

Sie suchen bereits eine neue Bleibe, haben nun aber offenbar mehr Zeit: Die Bewohnerinnen und Bewohner dreier Sugus-Häuser im Zürcher Kreis 5 haben ein erneutes Kündigungsschreiben erhalten. Statt auf Ende März sollen sie nun ihre Wohnungen auf Ende September 2025 räumen. Als Begründung wird unter anderem die Verhaftung des Verwalters angeführt.Die Bewohnerinnen und Bewohner von drei Sugus-Häusern haben am Montag erneut einen eingeschriebenen Kündigungsbrief erhalten: Statt auf Ende März sollen sie nun ihre Wohnungen auf Ende September 2025 räumen. Die Besitzerin der drei Gebäude an der Bahnlinie zwischen Zürich Hauptbahnhof und Bahnhof Hardbrücke begründet den neuen Kündigungstermin mitDie Eigentümerin verwaltet ihre Liegenschaften nun über eine eigene Firma. Den Kündigungsbrief hat sie deshalb gleich zweimal unterschrieben – einmal in ihrem eigenen Namen, einmal im Namen ihres Unternehmens. An ihrem Vorhaben einer Kernsanierung der drei Sugus-Wohnhäuser hält sie fest. Diese werde grundlegend und umfassend ausfallen, kündigt sie im Brief an. Wohnungsgrundrisse würden sich ändern, es werde ein markant höherer Ausbaustandard angestrebt. Über den Aufschub der Kündigung um ein halbes Jahr freuen sich die Mieterinnen und Mieter deshalb nicht: An der Ausgangslage, dass sie ihr Zuhause verlieren würden, ändere sich nichts, sagte eine Bewohnerin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der neue Kündigungsbrief habe vielmehr zu «maximaler Verwirrung» geführt. Denn darin wird unter anderem auch auf die noch pendente «Lex Koller» verwiesen. Diese schränkt den Kauf von Liegenschaften von Ausländern ei

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