Eine Facebook-Userin hat eine Videoaufnahme eines mutmasslichen Diebs in eine Aargauer Gruppe gestellt. Die Aktion könnte strafbar sein, warnen Experten.
Eine Facebook-Userin hat eine Videoaufnahme eines mutmasslichen Diebs in eine Aargauer Gruppe gestellt. Die Aktion könnte strafbar sein, warnen Experten.Der mutmassliche Dieb ist auf einer weiteren Aufnahme zu sehen.«Falls jemandem diese Gestalt bekannt vorkommt, sagt ihm, er soll uns die Kamera, die er geklaut hat, zurücklegen», so die Aargauerin weiter. «Er ist nämlich auf den anderen Bildern bestens zu erkennen.
Aus rechtlicher Hinsicht sei auf jeden Fall der Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft vorgesehen. «Wer mit Überwachungskameras einen Diebstahl filmt, sollte Anzeige erstatten. Und eine Kopie der Aufnahmen übergeben», sagt Steiger.Somit ist von der Veröffentlichung einer solchen Aufnahme abzuraten, sagen zwei Experten.
Wichtig dabei ist, dass die private Videoüberwachung rechtskonform vorgenommen wurde. Dazu gehört laut Steiger grundsätzlich die Information der betroffenen Person. Zum Beispiel mit einem Schild vor Ort und mit einer Datenschutzerklärung.
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