Der Artikel gibt Anleitungen zur korrekten Besteuerung von Kryptowährungen in der Steuererklärung. Es werden die Bewertung, die Deklaration und die steuerlichen Auswirkungen von Gewinnen und Verlusten erläutert. Die steuerliche Behandlung von Lohnzahlungen in Kryptowährungen und dem Schürfen (Mining) von Kryptowährungen wird ebenfalls behandelt.
Ich habe seit Anfang 2024 einige tausend Franken in Kryptowährungen investiert und mit dem Verkauf von Bitcoins auch Kursgewinne realisiert. Wie muss ich dieses Vermögen und die Verkaufserlöse versteuern? Gibt es sonst noch Vorschriften, die ich beachten muss?Genau gleich wie andere Vermögenswerte müssen Sie auch Kryptowährungen versteuern, das heisst in der Steuererklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklarieren.
Gewinne, die Sie aus der Veräusserung von Kryptowährungen des Privatvermögens erzielen, unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Allfällige Wertverluste können Sie im Gegenzug steuerlich nicht abziehen. Wenn Sie Lohnzahlungen in Form von Kryptowährungen erhalten, so handelt es sich um steuerbares Erwerbseinkommen.
Das Schürfen von Kryptowährungen durch Bereitstellung von Rechenleistung gegen Entgelt führt im Normalfall zu steuerbarem Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Beim Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auch Kapitalgewinne steuerbar. Im Gegenzug können Sie allfällige Kapitalverluste steuerlich abziehen.
Diverse Steuerämter haben Weisungen über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen erlassen. Informationen können Sie vor allem den Steuerinformationen der Schweizerischen Steuerkonferenz sowie dem Arbeitspapier der ESTV über Kryptowährungen und Initial Coin/Token entnehmen.
Viola Amherd hat auf Ende März ihren Rücktritt angekündigt. Wer wird ihre Nachfolge antreten? Im Bundesrats-Ticker halten wir Sie auf dem Laufenden.Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.
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