Dem Zürcher Immobiliendienstleister Steiner wurde wie beantragt vom Bezirksgericht Zürich die…
Dem Zürcher Immobiliendienstleister Steiner wurde wie beantragt vom Bezirksgericht Zürich die provisorische Nachlassstundung bewilligt. Eingereicht wurde der Antrag vergangenen Donnerstag.Der Entscheid des Gerichts wurde noch am selben Tag gefällt, wie aus einer Meldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Montag hervorgeht. Die Dauer der provisorischen Nachlassstundung wurde auf vier Monate, vom 6. Juni bis am 7. Oktober 2024 festgelegt.
Steiner erklärt diesen Liquiditätsengpass mit «unvorhersehbaren Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» im Zuge des Ausstiegs aus dem Generalunternehmer-Geschäft.Der Konzern lag zuletzt insbesondere mit dem Spital Wetzikon quer, wo die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau im Mai eingestellt worden waren. Dies als Folge der Kündigung der Steiner AG als Generalunternehmerin. Der Neubau ist erst zu 70 Prozent fertig.
Dass das Bauunternehmen den Vertrag gekündigt habe, sei widerrechtlich, erklärte die GZO Mitte Mai. Ob die Sache vor Gericht endet, ist noch offen. Steiner wiederum warf der GZO vor, sie habe seit April 2024 die vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht mehr geleistet.
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