Baustopp beim Spital Wetzikon: Steiner AG wird provisorische Nachlassstundung gewährt

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Die Zürcher Immobilienfirma klagt über einen Liquiditätsengpass wegen «unvorhersehbarer Entwicklungen» mit einigen Bauprojekten. Nun hat ihr das Bezirksgericht eine provisorische Nachlassstundung gewährt.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDie Zürcher Immobilienfirma klagt über einen Liquiditätsengpass wegen «unvorhersehbarer Entwicklungen» mit einigen Bauprojekten. Nun hat ihr das Bezirksgericht eine provisorische Nachlassstundung gewährt.Am vergangenen Donnerstag hat der Zürcher Immobiliendienstleister Steiner die provisorische Nachlassstundung eingereicht.

Die Dauer der provisorischen Nachlassstundung wurde auf vier Monate, vom 6. Juni bis zum 7. Oktober 2024, festgelegt. Die Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung wird ebenfalls vom Bezirksgericht Zürich durchgeführt.Steiner erklärt diesen Liquiditätsengpass mit «unvorhersehbaren Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» im Zuge des Ausstiegs aus dem Generalunternehmergeschäft.

Die Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland AG steht seit Anfang Mai selbst in Nachlassstundung. Sie kritisierte die ausgestiegene Generalunternehmerin Steiner scharf. Dass das Bauunternehmen den Vertrag gekündigt habe, sei widerrechtlich, erklärte die GZO Mitte Mai. Ob die Sache vor Gericht endet, ist noch offen. Steiner wiederum warf der GZO vor, sie habe seit April 2024 die vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht mehr geleistet.Steiner will mit der Nachlassstundung insbesondere die Position der Gläubiger stärken.

Die Steiner AG gehört seit 2010 zur indischen Hindustan Construction Company Ltd. mit Sitz in Mumbai. Mit dem Gesuch um eine Nachlassstundung schliesse Steiner ihre Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler nun erfolgreich ab, hiess es in der Mitteilung von letzter Woche.

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