Steffisburg Erweitert Tempo-30-Zonen

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Die Gemeinde Steffisburg erweitert die Tempo-30-Zonen in verschiedenen Quartieren. Die Sicherheitskommission hat Beschlüsse für mehrere Strassen gefasst, während auf Kantonsstrassen ein Moratorium für die Einführung neuer Tempo-30-Zonen gilt.

Steffisburg erweitert Tempo-30 -Zonen in Quartieren. Sicherheitskommission und Gemeinde rat haben Beschlüsse für mehrere Strassen gefasst.Wie die Gemeinde Steffisburg mitteilt, wird in der Gemeinde seit längerem über die Einführung weiterer Tempo-30 -Zonen diskutiert. Nachdem nun das in Auftrag gegebene Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für die Ziegelei- und die Erlenstrasse vorliegt, haben die Sicherheitskommission und der Gemeinde rat die weiterführenden Beschlüsse gefasst.

Die Sicherheitskommission ist in der Gemeinde Steffisburg zuständig für die Anordnung von Verkehrsmassnahmen. In ihrer Zuständigkeit hat sie festgelegt, wo auf weiteren Quartierstrassen in Steffisburg künftig Tempo 30 gelten soll. Künftig soll Tempo 30 im Gebiet Walke mit der alten Schwarzeneggstrasse, dem Walkeweg und dem Sonnenweg, im Gebiet Dorfplatz mit dem Zibelegässli, dem Schulgässli und dem Dorfbachweg, und im Gebiet Zelg mit dem Höchhusweg, dem Schächliweg, der Zelgstrasse, dem Zelgmattweg und dem Pappelweg, gelten. Für das Gebiet Ziegelei mit der Ziegelei-, der Bösbach- und der Wiesenstrasse, sowie dem Schmiedeweg, dem Eichweg, dem Finkenweg, dem Lindenweg, dem Dahlienweg, dem Jägerweg, dem Weidenweg und dem Galgenrainweg zwischen Schwandenbadstrasse und Erlenstrasse, soll die Koordination mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern im Zusammenhang mit dem von der Sicherheitskommission vorgesehenen Antrag auf die Einführung von Tempo 30 auf der Erlenstrasse erfolgen.In Bezug auf die Kantonsstrassen hat sich die Situation verändert. In der Wintersession 2024 hat der Grosse Rat des Kantons Bern eine Motion angenommen, welche ein Moratorium für die Planung von neuen Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen verlangt. Das Moratorium soll bis zur Inkraftsetzung des Strassenverkehrsgesetzes gelten

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