Ein Live-Chat mit Experten des Instituts für Jungunternehmen (IFJ) und dem Vermögenszentrum (VZ) beantwortet Fragen rund um die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Die Experten geben Tipps zu Rechtsformen, Steuern, Finanzierung und Risiken.
Egal, ob Sie ein Café, Restaurant oder ein anderes innovatives Unternehmen gründen möchten – der Weg zum erfolgreichen Start-up ist ebenso herausfordernd wie spannend. Doch worauf kommt es an, um sich von der Konkurrenz abzuheben? Welche Aspekte der Unternehmensgründung sind besonders wichtig?
Simon Tellenbach: Eine Einzelfirma müssen Sie ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 im Handelsregister eintragen lassen. Ob Sie von der Ausgleichskasse als selbständig eingestuft werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Arbeit auf eigene Rechnung, mehrere Auftraggeber, Tätigkeit in unabhängiger Position und die Ausübung auf eigenem wirtschaftlichem Risiko.
Simon Tellenbach: Für die Gründung einer GmbH wird ein Eigenkapital von mindestens CHF 20'000 benötigt. Dazu kommen noch Gründungskosten in der Höhe von CHF 1'500 bis CHF 3'000 . Das sind die wichtigsten administrativen Schritte: Andrea May: Eine B-Bewilligung ist ausreichend für eine Gründung in der Schweiz. Gerne können sie ihre Firma mit der Wohnadresse anmelden. Sie brauchen allerdings das Einverständnis des Vermieters oder der Vermieterin.
Simon Tellenbach: Sofern es sich bei einem Hundesalon nicht um eine bewilligungspflichtige Tätigkeit handelt, grundsätzlich nicht. Sie müssen eine vereinfachte Buchhaltung führen. Da die Einzelfirma nicht separat besteuert wird, müssen Sie den «Gewinn» dieser Tätigkeit privat versteuern. Sie haben bis zu einem Jahresumsatz von CHF 100'000 keine Pflicht, die Einzelfirma im Handelsregister einzutragen.
Simon Tellenbach: Mit «Sweat Kapital» meinen Sie wohl den unentgeltlichen Arbeitseinsatz der Gründer, welcher mit Eigentumsrechte vergütet wird. Nach unserer Erfahrung nach sind das Aktien, weil so gerade ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht mit eingeht. Wie häufig dies gemacht werden sollte, hängt stark von Unternehmen und der Branche ab. Tipp: Häufig gibt es Diskussionen in Bezug auf den «korrekten» Unternehmenswert.
Jelena Nikolic: Das Unternehmen kann in der Schweiz gegründet werden sowie auch Aufträge im Ausland annehmen bzw. durchführen. Damit keine Komplikationen entstehen im Ausland, ist es ratsam, mit den jeweiligen Behörden vor Ort in Kontakt zu treten bezüglich Ausübung der Tätigkeit.Simon May: Es gibt sehr viele Gründe, warum Menschen eine Firma gründen – und genau so viele Gründe, wieso das unternehmerische Schaffen beendet wird.
f) Die Qualität der Produkte oder der Dienstleistung erfüllt die Kundenerwartungen nicht . Integral wird die wichtige Kundenbeziehung nicht erfolgversprechend gepflegt. Luana Schelbert: Natürlich ist die Idee ein sehr wichtiger Faktor für den Erfolg einer Unternehmung. Doch eine Idee kann noch so genial sein, wenn sie keine Abnehmer/innen auf dem Markt findet, wird die Unternehmung nicht bestehen können.
Jelena Nikolic: Für eine Patentierung ist das Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE|IPI in der Schweiz zuständig, wobei Preise, Vorgehen sowie die Dauer direkt über das IGE abgerufen werden können. Simon Tellenbach: Je nach Arbeitgeber ist eine Nebenbeschäftigung bewilligungs- oder informationspflichtig. Daher müssten Sie klären, ob Sie ihren aktuellen Arbeitgeber vorgängig informieren müssen. Insbesondere, wenn potenzielle Interessenkonflikte bestehen, kann eine solche Situation heikel sein. Aber abgesehen von diesem Punkt gelten für die eigene Firma dieselben Regeln – ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben.
Simon May: Dies vorab: Investoren dürfen kein Startkapital verleihen. Investoren, wie die Gründer/innen auch, investieren das Geld vollumfänglich in das neue Unternehmen. Dieses wird als Eigenkapital in der Bilanz verbucht und wird ausschliesslich zum Firmenzweck verwendet. Um den Firmenaufbau z. B. vor der Gründung zu finanzieren, können Sie allenfalls privates Darlehen beschaffen.
Jelena Nikolic: Personen mit einer EU/EFTA-Staatsangehörigkeit profitieren von einem Abkommen, welche die Aufnahme einer Selbstständigkeit in der Schweiz ermöglicht. Dabei wird vorausgesetzt, dass ein physischer Firmensitz gegeben ist, wenn die Tätigkeit in Form einer Einzelunternehmung mit Handelsregistereintrag ausgeübt wird. Zudem empfiehlt es sich, mit den kantonalen Ämtern im Vorfeld zum Vorhaben in Kontakt zu treten.
Simon Tellenbach: Die Antwort ist abhängig davon, wie Sie die Haftung, Buchhaltung, Anstellungsverhältnisse, usw. regeln wollen und wie hoch der Umsatz jeweils ausfällt. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist etwas aufwändiger und erfordert mehr Kapital als die Gründung einer Einzelfirma.
Luana Schelbert: Für die Suche nach Investoren ist empfehlenswert einen aussagekräftigen Businessplan sowie ein Pitch Deck vorlegen zu können. Grundsätzlich können Investoren durch Unternehmer/innen-Netzwerke, branchenspezifische Verzeichnisse oder Förderungsprogramme gesucht werden. Tipp: zeigen Sie möglichen Investor/innen eine realistische aber erfolgversprechende Zukunft auf.
Simon Tellenbach: Sie haben vorsorgerechtlich grundsätzlich die Möglichkeit, die Gelder für Selbständigkeit vorzubeziehen. Aufgrund Ihrer Ausgangslage sind folgende Punkte wichtig: Da Sie IV beziehen, erhalten Sie wohl auch eine PK-Rente. Diesen Teil können Sie nicht vorbeziehen. Und weil Sie eine GmbH gründen wollen, können Sie die Gelder des anderen Teils ebenfalls nicht aufgrund Selbständigkeit vorbeziehen.
Jelena Nikolic: Die Gründung einer Personen-/Kapitalgesellschaft bringt Verantwortung sowie operative Tätigkeiten mit sich. Dabei können diese aus rechtlicher Sicht entfallen, wobei sicherlich durch digitale Tools die Administration reduziert werden kann.
Jelena Nikolic: In der Schweiz bestehen viele Institutionen/Unternehmen, welche das Networking unter Jungunternehmer:innen durch Events sowie Fachkurse fördern. Dabei können auch regionale sowie kantonale Wirtschaftsförderungen eine Anlaufstelle sein für die Nachfrage zu Networking-Events. Simon May: Für Aus- und Weiterbildungen in der Gastronomie ist der Branchenverband GastroSuisse zuständig und bietet ein breites Angebot. Eine Vielzahl der Gastro-Neugründungen entscheidet sich für die Rechtsform der GmbH. Für Ihre eigene Wahl der passenden Rechtsform empfehle ich Ihnen den direkten Kontakt mit Experten. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenem Kapital, für eine GmbH z. B. CHF 20'000, muss der Kapitalbedarf seriös berechnet werden.
Andrea May: Es kommt auf die Rechtsform an, welche sie gründen möchten. Bei einer Einzelfirma muss der Familiennamen zwingend im Firmennamen enthalten sein. Bei einer Kollektivgesellschaft/GmbH und AG ist ein Fantasiename wählbar, mit dem Zusatz der Rechtsform. Beachten Sie, dass ein Eintrag hier zwingend notwendig ist und die Firma mit ihrem Namen in der Schweiz geschützt ist. Bei der Einzelfirma ist der Schutz hingegen nur regional.
Jelena Nikolic: Eine KMU-Bürgschaft kann in der Frühphase eine sinnvolle Finanzierungsoption sein, insbesondere wenn Eigenkapital schwer zu beschaffen ist. Dabei muss eine finanzierende Bank gewonnen werden, welche einen Teil des Kapitalbedarfs finanziert und die Bürgschaftsgenossenschaft für das Verbürgen des restlichen Teils. Für künftige Finanzierungsrunden wird es von Vorteil sein, dass Sie die notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden haben.
Simon Tellenbach: Grundsätzlich ja. Entscheidend ist, ob sich die Rohmaterialien in Ihrem Besitz befinden . Ein Lager gehört grundsätzlich zum Geschäftsvermögen und ist als solches zu versteuern. Wichtig ist auch, dass das Lager versichert ist. Klären Sie bei Ihrer Versicherung, ob ein entsprechender Schutz besteht.
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