Der Ständerat will aus rechtsstaatlichen Bedenken die Sanktionen gegen Russland im Gefolge des Kriegs gegen die Ukraine lockern.
Das Verbot der Rechtsberatung zugunsten der russischen Regierung oder dort ansässiger Unternehmen soll fallen. Vergeblich warnte Bundesrat Guy Parmelin von den aussenpolitischen Konsequenzen.
Der Rat stimmte am Montag einer Motion von Beat Rieder mit 34 zu 10 Stimmen zu. Diese geht an den Nationalrat. Der Walliser Standesvertreter ortete im Verbot der Rechtsberatung im von der Schweiz übernommenen achten EU-Sanktionspaket eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.Problematisch sei zudem die unklare Abgrenzung der Rechtsberatung gegenüber der Rechtsvertretung.
Daniel Jositsch hielt namens der Kommissionsmehrheit fest, das internationale Recht sei oft politisch besetzt und neige zum Überschiessen. Das strafrechtliche Verbot der Rechtsberatung sei ein Eingriff in Grundrechte, die selbst für die schlimmsten Kriegsverbrecher gelten würden. Das verstosse gegen den Rechtsstaat und dieser sei unteilbar, sekundierte Pirmin Schwander .
Carlo Sommaruga entgegnete, Sanktionen dienten dazu, die Sanktionierten zur Achtung des Rechtsstaats zu zwingen. Sanktionen hätten naturgemäss eine Einschränkung der Grundrechte zur Folge. Im vorliegenden Fall seien alle vom Bundesgericht verlangten Kriterien dafür erfüllt. Zudem sei das Verbot der Rechtsberatung stark eingeschränkt auf Fragen wie die Bildung von Off-Shore-Unternehmen oder die Umgehung des Öl-Embargos.
Bundesrat Guy Parmelin, als Wirtschaftsminister für die Sanktionen zuständig, forderte ebenfalls, die Sanktionen unangetastet zu lassen. Aus politischer Sicht sei eine Lockerung wegen des anhaltenden Kriegs in der Ukraine nicht angebracht. Ein solcher Schritt würde die aussenpolitische Glaubwürdigkeit schwächen. Zudem befürchtete Parmelin ein weiteres Abbröckeln der Sanktionsmassnahmen aufgrund von Sonderwünschen.
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