Ein Brugger Stadtrat zog wegen Verlust seiner Übergangsrente nach seiner Wahl in den Stadtrat vor Gericht. Strittig war vor allem der Passus im Personalreglement, der die Reduktion der Übergangsleistungen bei Teilzeit- oder Nebentätigkeiten vorsieht. Der Stadtrat argumentierte, dass seine Tätigkeit als Stadtrat als Teilzeit- oder Nebentätigkeit zu werten sei. Der Stadtrat Brogli hingegen vertritt die Position, dass die Tätigkeit als Stadtrat keine bezahlte Teilzeit- oder Nebentätigkeit im Sinne des Personalreglements sei.
Ein Brugger Stadtrat verliert wegen seines Amts die Übergangsrente und zieht deshalb gegen die Stadt vor Gericht
Im Januar 2024 wies der Stadtrat Broglis Antrag, ihm sei die monatliche Übergangsrente weiterhin auszurichten, ab. Ebenso den zweiten Antrag; eventualiter sei ihm rückwirkend seit dem 1. Januar 2022 eine monatliche Übergangsleistung von mindestens 70 Prozent der bisherigen Übergangsleistung zu geben. Roger Brogli erhob dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde.
Weiter wird die Aussage des Stadtschreibers zitiert. Dieser erklärte, er sei von Brogli zweimal ohne Ankündigung aufgesucht worden und habe somit keine vorgängige Abklärung zur Beantwortung seiner Fragen treffen können. Roger Brogli habe unter anderem die allgemein formulierte Frage gestellt, wie es sich betreffend Übergangsleistung mit den Einnahmen aus einem politischen Amt verhalte.
Auf Anfrage der AZ zum Gerichtsfall wollte sich Roger Brogli erst mit seinem Anwalt kurzschliessen. Danach sagte er: «Ich finde das Urteil ungerecht, werde es aber akzeptieren.» Weiter äussern möchte er sich dazu nicht. Einerseits «weil wir es gut miteinander haben im Stadtrat», andererseits, weil er vorhabe, auch für die nächste Amtsperiode zu kandidieren.
Übergangsrente Stadtrat Rechtsstreit Personalreglement Teilzeit
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