Stadträtin Karin Rykart wird für diese Woche keine Gesuche für Demonstrationen und Kundgebungen bewilligen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten stehen.
Für Stadträtin Karin Rykart sind die Grundrechte ein sehr hohes Gut, so auch die verfassungsmässig geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Einschränkungen sind unter anderem zulässig, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Zu denken ist dabei etwa an gewaltsame Tumulte, Angriffe auf Personen und Sachbeschädigungen.
Die Stadt- und Kantonspolizei beurteilen laufend die Sicherheitslage in der Stadt und im Kanton Zürich. Im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten stützen sie sich auch auf Beurteilungen des Nachrichtendienstes des Bundes.
Ob Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt kommende Woche wieder bewilligt werden können, wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage entschieden werden, die von der Stadt- und Kantonspolizei fortlaufend beurteilt wird.
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