Er verschleierte sein Vermögen, weil er sich nicht verpflichtet fühlte, Steuern zu zahlen. Nun hat das Bundesgericht einen Berner Zahnarzt verurteilt.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieEr verschleierte sein Vermögen, weil er sich nicht verpflichtet fühlte, Steuern zu zahlen. Nun hat das Bundesgericht einen Berner Zahnarzt verurteilt.Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Berner Zahnarztes abgewiesen, der wegen Pfändungsbetrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden ist.
So überwies der Verurteilte 3 Millionen Franken auf Konten seiner 19 und 20 Jahre alten Töchter. Zudem eröffnete er Konten bei mehreren Banken – auch im Ausland. Der Grund des Zahnarztes für das Verschleiern seiner finanziellen Verhältnisse war, dass er sich Gemäss dem am Mittwoch publizierten Bundesgerichtsurteil verheimlichte der Mann rund 6 Millionen Franken. Trotz aller Bemühungen, die versteckten Summen aufzuspüren, musste das Betreibungsamt für einen Teil der Pfändungen Verlustscheine ausstellen.Das Bundesgericht teilt die Sicht des Obergerichts des Kantons Bern. Indem sich der Verurteilte bewusst weigerte, die Zahlungsbefehle in den vier Pfändungsverfahren abzuholen, habe er gegen Treu und Glauben verstossen.
Die Finanztransaktionen hätten den Zweck gehabt, die Existenz des Geldes zu verschleiern. Die Absicht des Beschwerdeführers sei nachgewiesen. Sein Schweigen sei als Verheimlichen mit betrügerischem Charakter zu qualifizieren. Mit seinem Vorgehen habe der Mann den falschen Anschein eines verminderten Vermögens erweckt. Die Verurteilung sei daher gerechtfertigt.
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