Staatsanwaltschaft schwänzt Prozess vor Aargauer Obergericht

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Die Absenz der Staatsanwaltschaft vor dem Aargauer Obergericht hat Folgen. Es läuft ein Disziplinarverfahren.

Es ist eine verworrene Geschichte, die mit einem Prozess am Aargauer Obergericht am 9. Juni 2023 ihren Anfang nimmt. Der 9. Juni ist ein Freitag, und zwar der Freitag nach Fronleichnam. Ein nicht gesetzlicher Feiertag, den viele nutzen, um sich ein verlängertes Wochenende zu gönnen. So offenbar auch die zuständige Staatsanwaltschaft.

Die Urteile des Prozesses im Detail Box aufklappen Box zuklappen Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den Angeklagten im Mai 2022 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 2600 Franken. Ausserdem erlegte ihm das Gericht ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen auf.

Der Angeklagte sollte in zweiter Instanz noch härter verurteilt und des Landes verwiesen werden – so wollte es die Staatsanwaltschaft. Weil diese aber nicht anwesend war, erklärte das Obergericht die Anträge als zurückgezogen und milderte die Strafe gegen den Mann. Darum leitet die Regierung nun ein Verfahren ein und prüft, ob ein pflicht- oder vorschriftswidriges Verhalten vorliegt und eine Disziplinarmassnahme ausgesprochen werden soll.

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