Die St. Galler Regierung schlägt vor, dass Pflegekräfte ihre Ausbildungsbeiträge zurückzahlen müssen, wenn sie nach dem Studium nicht im Kanton arbeiten.
Die St. Galler Regierung schlägt vor, dass Pflegekräfte ihre Ausbildungsbeiträge zurückzahlen müssen, wenn sie nach dem Studium nicht im Kanton arbeiten.
Pflegekräfte im Kanton St. Gallen müssen einen Teil der Unterstützung zurückzahlen. - Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn St. Galler Pflegekräfte sollen Unterstützungsbeiträge zurückzahlen, wenn sie im Anschluss an ihr Studium nicht im Kanton arbeiten. Diese Änderung schlägt eine vorberatene Kommission hinsichtlich der Umsetzung derunter anderem Finanzierungslücken bei der Ausbildung von Pflegefachpersonen zu schliessen.
Arbeiten Pflegekräfte nach ihrer Ausbildung jedoch nicht im Kanton St. Gallen, ist die vorberatende Kommission gemäss der Mitteilung für eine Rückzahlungspflicht der geleisteten Ausbildungsbeiträge.
Pflegekräfte Rückzahlungspflicht Bildungsfinanzierung Pflegeinitiative
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