Die Expansion von Solaranlagen in der Schweiz schreitet rasant voran, doch die Zukunft der Einspeisevergütungen ist ungewiss. Der Bundesrat wird im Februar 2023 eine Verordnung zum Stromgesetz veröffentlichen, die die Mindestvergütung für überschüssigen Strom festlegt. Kritiker bemängeln, dass die vorgeschlagenen Tarife zu niedrig sind und die Rentabilität von Solaranlagen gefährden.
Solaranlagen besitzer aufgepasst: Bald entscheidet der Bundesrat, wie schnell sich diese lohnen sollen. Überschüssige Energie ins Netz einspeisen und damit Kasse machen: Diese Möglichkeit bietet sich mit dem Stromgesetz . Aber der Solarboom hat eine Schattenseite. Solarkraft boomt: Jahr für Jahr jagen sich in der Schweiz die Rekorde, wie viel mehr Photovoltaikanlagen von den Dächern glänzen.
2024 dürfte der Ausbau rund 1800 Megawatt Leistung betragen - was dem Verbrauch von 400'000 Privathaushalten entspricht. Erstmals liefern Solaranlagen mehr als zehn Prozent des Schweizer Stromverbrauchs. Während der Alpinsolarexpress stockt, zählt die Schweiz mittlerweile über 300'000 private Besitzerinnen und Besitzer einer PV-Anlage. Je nach Wohnort hat sich eine solche in den vergangenen Monaten und Jahren gelohnt: Wer mehr Strom produzierte, als er selber verbrauchte, schlug aus teils grosszügigen Rückvergütungen Profit. Diese haben einen direkten Einfluss darauf, ob eine Solaranlage rentiert oder nicht. Eine Studie der ETH Zürich und der Uni Bern brachte 2023 riesige Preisunterschiede unter den Gemeinden ans Licht. Eine Solaranlagenbesitzerin in Einsiedeln darf beispielsweise mit mehr als 15 Rappen pro Kilowattstunde Rückvergütung rechnen, wenn sie ihren überschüssigen Strom einspeist. Im benachbarten Alpthal wären es hingegen nicht einmal 6 Rappen, die das zuständige Energieunternehmen zahlen würde. Dieses ist verpflichtet, den Strom abzunehmen - entsprechend haben die Energieversorger in der Politik lobbyiert. Marktbasiert müsse der Preis sein, verlangte der Verband der Schweizerischen Versorgungsunternehmen. Mit Erfolg: In der zweiten Hälfte des Februars veröffentlicht der Bundesrat dem Vernehmen nach die Verordnung zum Stromgesetz, das die Schweiz im vergangenen Juni beschlossen hatte. Festgeschrieben wird darin auch eine Mindestvergütung, die per 1. Januar 2026 für das ganze Land gelten soll. Wie diese aussehen wird, lässt sich aus der Vernehmlassung ablesen - und bereits haben einige Energieversorger diese Tarife übernommen: 0 bis 4,6 Rappen pro Kilowattstunde sollen es sein für Besitzer einer kleineren Anlage bis 30 Kilowatt installierter Leistung. Zu knausrig, findet GLP- und Swisssolar-Präsident Jürg Grossen: «Die vorgeschlagene Vergütung widerspricht dem Gesetz, das eine Amortisation über die Lebensdauer zusichert. Diese ist aber so nicht gewährleistet. Das bringt grosse Verunsicherung für alle, die sich den Bau einer Solaranlage überlegen oder bereits eine besitzen.» Die Grünliberalen haben einen Appell verfasst, der sich an den Bundesrat richtet. In diesem steht: «Diese geringen Abnahmevergütungen widersprechen dem Willen des Gesetzgebers und des Volkes.» Grossen zieht einen Vergleich zu anderen Kraftwerkstypen: Dort liegt die minimale Rückvergütung mit 12 Rappen oder mehr deutlich höher. Vor allem wenn sie in die Grundversorgung einfliessen, wie etwa die Flusskraft. Pikant: Eine Rückvergütung für die Einspeisung gibt es auch dann, wenn beispielsweise im Sommer ein Überangebot an Energie vorhanden ist und die Strompreise ins Negative kippen. «Das ist unschön», räumt Grossen ein, «aber dieses Problem, das nur an wenigen Stunden gilt, müssen wir mit einem anderen Ansatz lösen.» Vorderhand erinnert er daran, dass bis 2035 gemäss Stromgesetz 35 Terawattstunden (TWh) Strom aus neuen erneuerbaren Energien erzeugt werden müssen. «Der grösste Teil davon muss aus Solaranlagen stammen, nämlich knapp 30 TWh, also fast 5-mal mehr als im laufenden Jahr», sagt Grossen. Noch hält sich das Interesse am Appell in Grenzen: Knapp 2500 Personen haben ihn unterzeichnet. Das ist weniger als ein Prozent aller Betroffenen. Also zuerst steht: Bald entscheidet der Bundesrat, wie schnell sich diese lohnen sollen' und weiter unten steht dann :'0 bis 4,6 Rappen pro Kilowattstunde sollen es sein für Besitzer einer kleineren Anlage bis 30 Kilowatt installierter Leistung.' Wow was für eine wahnsinnige Einspeisegebühr. Aber schon klar, zuerst wird versucht per Gesetz neue PV-Anlagen auf Neubauten durchzusetzen, den Unterhalt hat dann der Besitzer die Einspeisevergütung ist ein Witz und die Energieversorger können dann den billigen, nicht von ihnen selber produzierten Strom als teuren Ökostrom weiter verkaufen. Die grossen Energiekonzerne würden am liebsten nur noch mit Strom handeln und die Produktion anderen überlassen die logischerweise keinen Einfluss auf die Preise haben und dies wären dann wieder die privaten Haushalte. Für 2025 vergütet mir Energie Kreuzlingen CHF 0,1145 für meinen Solarstrom, den ich ins Netz liefere. Kunden zahlen einen Strompreis von rund CHF 0,10 Niedertarif und 0,145 Hochtarif, plus Gebühren. Es wäre stossend, wenn ich für meinen Solarstrom nichts mehr bekomme, während gleichzeitig mein Nachbar einen besonders hohen Hochtarif zahlen muss, wenn er die Waschmaschine tagsüber laufen lässt oder das Elektroauto tagsüber läd
Solaranlagen Einspeisevergütung Stromgesetz Energiepolitik Erneuerbare Energien
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