Der Ausbau von Solaranlagen boomt in der Schweiz. Doch die Vergütung für eingespeisten Strom kann stark variieren. Der Bundesrat plant eine Mindestvergütung, die von einigen als zu niedrig empfunden wird.
In der Schweiz boomt der Ausbau von Solaranlagen. Jährlich werden neue Rekorde aufgestellt, was die Menge an Photovoltaikanlagen auf den Dächern widerspiegelt. 2024 dürfte der Ausbau etwa 1800 Megawatt Leistung erreichen, was dem Verbrauch von 400'000 Privathaushalten entspricht. Erstmals liefern Solaranlagen mehr als zehn Prozent des Schweizer Stromverbrauchs.
Während der Alpinsolarexpress seine Geschwindigkeit reduziert, zählt die Schweiz mittlerweile über 300'000 private Besitzer einer PV-Anlage.Die Möglichkeit, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen und damit zu profitieren, lockte viele Menschen an. Je nach Wohnort hat sich eine solche Investition in den vergangenen Monaten und Jahren gelohnt: Wer mehr Strom produzierte, als er selber verbrauchte, konnte aus teils grosszügigen Rückvergütungen Profit schlagen. Diese haben einen direkten Einfluss darauf, ob eine Solaranlage rentiert oder nicht. Eine Studie der ETH Zürich und der Uni Bern aus dem Jahr 2023 brachte riesige Preisunterschiede zwischen den Gemeinden ans Licht. Eine Solaranlagenbesitzerin in Einsiedeln darf beispielsweise mit mehr als 15 Rappen pro Kilowattstunde Rückvergütung rechnen, wenn sie ihren überschüssigen Strom einspeist. Im benachbarten Alpthal wären es hingegen nicht einmal 6 Rappen, die das zuständige Energieunternehmen zahlen würde. Dieses ist verpflichtet, den Strom abzunehmen - entsprechend haben die Energieversorger in der Politik lobbyiert. Marktbasiert müsse der Preis sein, verlangte der Verband der Schweizerischen Versorgungsunternehmen. Mit Erfolg: In der zweiten Hälfte des Februars veröffentlicht der Bundesrat dem Vernehmen nach die Verordnung zum Stromgesetz, das die Schweiz im vergangenen Juni beschlossen hatte. Festgeschrieben wird darin auch eine Mindestvergütung, die per 1. Januar 2026 für das ganze Land gelten soll. Wie diese aussehen wird, lässt sich aus der Vernehmlassung ablesen - und bereits haben einige Energieversorger diese Tarife übernommen: 0 bis 4,6 Rappen pro Kilowattstunde sollen es sein für Besitzer einer kleineren Anlage bis 30 Kilowatt installierter Leistung. Zu knausrig, findet GLP- und Swisssolar-Präsident Jürg Grossen: «Die vorgeschlagene Vergütung widerspricht dem Gesetz, das eine Amortisation über die Lebensdauer zusichert. Diese ist aber so nicht gewährleistet. Das bringt grosse Verunsicherung für alle, die sich den Bau einer Solaranlage überlegen oder bereits eine besitzen.» Die Grünliberalen haben einen Appell verfasst, der sich an den Bundesrat richtet. In diesem steht: «Diese geringen Abnahmevergütungen widersprechen dem Willen des Gesetzgebers und des Volkes.» Grossen zieht einen Vergleich zu anderen Kraftwerkstypen: Dort liegt die minimale Rückvergütung mit 12 Rappen oder mehr deutlich höher. Vor allem wenn sie in die Grundversorgung einfliessen, wie etwa die Flusskraft. Pikant: Eine Rückvergütung für die Einspeisung gibt es auch dann, wenn beispielsweise im Sommer ein Überangebot an Energie vorhanden ist und die Strompreise ins Negative kippen. «Das ist unschön», räumt Grossen ein, «aber dieses Problem, das nur an wenigen Stunden gilt, müssen wir mit einem anderen Ansatz lösen.» Vorderhand erinnert er daran, dass bis 2035 gemäss Stromgesetz 35 Terawattstunden (TWh) Strom aus neuen erneuerbaren Energien erzeugt werden müssen. «Der grösste Teil davon muss aus Solaranlagen stammen, nämlich knapp 30 TWh, also fast 5-mal mehr als im laufenden Jahr», sagt Grossen. Noch hält sich das Interesse am Appell in Grenzen: Knapp 2500 Personen haben ihn unterzeichnet. Das ist weniger als ein Prozent aller Betroffenen.
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