Das Büro des Grossen Rats will eine höhere Entschädigung für Grossrätinnen und Grossräte. Die meisten Parteien sprechen sich in einer Anhörung ebenfalls grundsätzlich dafür aus. Bis zur definitiven Anpassung wird es trotzdem noch eine Weile dauern.
Das Büro des Grossen Rats will eine höhere Entschädigung für Grossrätinnen und Grossräte. Die meisten Parteien sprechen sich in einer Anhörung ebenfalls grundsätzlich dafür aus. Bis zur definitiven Anpassung wird es trotzdem noch eine Weile dauern.Im Vergleich mit den umliegenden Kantonen sind die Abgeltungen für den Grossen Rat im Aargau eher bescheiden.
Es handle sich hier um ein Ehrenamt, für das Ansehen und Achtung – und weniger der finanzielle Anreiz – ausschlaggebend seien, findet die SVP. Sie möchte keinen Anreiz für «Berufspolitiker» schaffen. Gesamthaft wird die Erhöhung gemäss Vorlage in der Vernehmlassung jedoch von fast allen Parteien und allen teilnehmenden Verbänden als zeitgemäss, angemessen und sinnvoll erachtet.
Beide Entschädigungen sollen nun angepasst werden. Die Grundpauschale soll wieder auf 5000 Franken festgelegt werden. Das Sitzungsgeld soll neu 160 Franken für einen 2-Stunden-Block betragen. Für jede weitere angefangene Stunde soll das Sitzungsgeld um 80 Franken erhöht werden.Die Erhöhung der Grundentschädigung verursacht dem Kanton jährliche Mehrkosten von 140’000 Franken, wie es im Bericht heisst.
Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im Oktober mit der Vorlage befassen. Stimmt die Mehrheit zu, untersteht der Beschluss dem fakultativen Referendum. Heisst: Es ist möglich, dass eine Volksabstimmung zu den höheren Entschädigungen notwendig wird. Sollte sich im Grossen Rat keine Mehrheit finden, wovon aktuell nicht auszugehen ist, fände ebenfalls eine Abstimmung statt. Die Änderungen treten frühestens per 1. Januar 2026 in Kraft.
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