Segelclubhaus in Goldach nach Einbruch wiederhergestellt

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Segelclubhaus in Goldach nach Einbruch wiederhergestellt
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Nach einem Einbruch im Mai, bei dem ein 16-Jähriger das Clubhaus des Segelclubs Rietli in Goldach schwer beschädigte, ist das Gebäude nun wiederhergestellt. Die Clubmitglieder investierten 250 Helferstunden in den Wiederaufbau. Das Strafverfahren gegen den jugendlichen Täter wurde abgeschlossen.

Im Mai brach ein 16-Jähriger in das Clubhaus des Segelclub s Rietli in Goldach ein und hinterließ es komplett zerstört. Nun sind die letzten Schäden behoben. Die Clubmitglieder haben 250 Helferstunden investiert. Im Mai brach ein 16-Jähriger in das Clubhaus des Segelclub s Rietli in Goldach ein und verursachte einen Schaden von 60'000 Franken.So etwas habe der Segelclub Rietli in Goldach in seiner 80-jährigen Vereinsgeschichte noch nie erlebt, sagt Clubpräsident Maximilian Koch.

In der Nacht des 3. Mai 2024 brach ein 16-Jähriger in das Clubhaus ein, zertrümmerte Fensterscheiben, Teller und Toiletten. In seiner Zerstörungswut warf er auch einen Grill in den See und verletzte sich selbst. Die Kantonspolizei St.Gallen nahm den flüchtenden Jugendlichen kurz nach der Tat in der Nähe des Clubhauses fest, ein Rettungsdienst brachte ihn ins Spital. Wie es in der Polizeimeldung von Anfang Mai heisst, handelt es sich bei dem 16-Jährigen um einen Deutschen, der in einem St.Galler Nachbarkanton wohnhaft ist. Seit dem Einbruch sind acht Monate vergangen, mittlerweile wurden die letzten Spuren der Verwüstung beseitigt. «Wir haben nach dem Einbruch alleine zwei Wochen gebraucht, um aufzuräumen», sagt Koch. Rund 250 Helferstunden hätten die Clubmitglieder in den Wiederaufbau ihres Vereinszentrums investiert.Nach der Tat wurden die zerstörten Fensterscheiben provisorisch mit Kunststoffplatten ersetzt. «Die neuen Fenster wurden im September montiert.» Dass zwischen Einbruch und Fenstermontage fünf Monate vergingen, hat laut Koch verschiedene Gründe: «Wir mussten zuerst Offerten einholen, dann hatten die Betriebe Sommerferien und die Fenster Lieferfristen.» Nachdem die Fenster eingebaut waren, mussten noch Anschlüsse repariert und Malerarbeiten erledigt werden. «Anfang Dezember war alles fertig», sagt Koch. Der reine Sachschaden betrage rund 60'000 Franken, einen grossen Teil bezahle die Versicherung. «Finanziell spüren wir das als Verein natürlich trotzdem.» Im Februar hält der Segelclub seine Generalversammlung ab, dann präsentiert der Vorstand die Schlussabrechnung. «Von den Fakten her ist das Ganze dann abgeschlossen, emotional noch nicht», sagt Koch. Die Verwüstung habe Spuren hinterlassen. «Das ist unser Clubhaus. Wenn eine wildfremde Person da hineingeht, ist das, als würde bei mir zuhause eingebrochen.» Der Segelclub habe bisher vielleicht alle zehn Jahre einen kleinen Einbruchsversuch erlebt. «Nach der Renovation haben wir mit der Kantonspolizei einen Sicherheitscheck gemacht und gewisse zusätzliche Sicherheitsmassnahmen ergriffen», sagt Koch. Wie diese genau aussehen, will der Clubpräsident aus Vorsicht nicht sagen.Der 16-Jährige wurde nach seiner Verwüstungsaktion bei der Jugendstaatsanwaltschaft Thurgau angezeigt. Gemäss der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung ist die Behörde des Ortes zuständig, an dem der beschuldigte Jugendliche bei Eröffnung des Verfahrens wohnt. Wie die stellvertretende leitende Jugendanwältin Antonia Lampart auf Anfrage schreibt, wurde das Strafverfahren im vergangenen Jahr abgeschlossen. «Der verantwortliche Jugendliche wurde verurteilt und bestraft.» Im Strafverfahren seien vor allem die Tatbestände der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs im Vordergrund gestanden. Der Segelclub habe nur rudimentäre Informationen über das Strafverfahren erhalten, sagt Koch. «Wir kennen seinen Namen und wissen, dass er ein Einzeltäter war und beim Einbruch wohl viel Alkohol im Spiel gewesen ist.» Jugendanwältin Lampart schreibt, dass im Jugendstrafverfahren die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten besonders zu achten sind, weshalb Strafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Im vorliegenden Fall seien die Privatkläger über den Ausgang des Verfahrens informiert worden. Zur Strafe für den Jugendlichen könne sie keine Aussage machen. Im Jugendstrafrecht stünden aber Schutz und Erziehung im Vordergrund. «Die Strafe richtet sich in erster Line nach den persönlichen Verhältnissen des Täters und nicht nach der Tat.» Als Strafe kämen ein Verweis, eine Arbeitsleistung von bis zu drei Monaten, eine Busse bis 2000 Franken oder einen Freiheitsentzug bis zu einem Jahr infrage.Nicht nur die Verwüstung im Mai war für den Segelclub Rietli im vergangenen Jahr herausfordernd. Unbekannte brachen 2024 auch in mehrere Boote im Hafen Rietli ein. «Das hat mit uns als Verein zwar nichts zu tun, betrifft aber natürlich viele Mitglieder, die ein Boot im Hafen haben», sagt Clubpräsident Koch. Auch der Brand der Badhütte einen Tag vor Heiligabend und das Feuer in einer Goldacher Werft am 2. Januar hätten die Mitglieder des Segelclubs bewegt. Koch hat einen Wunsch: «Es ist Zeit, dass im neuen Jahr Ruhe einkehrt.

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