Im Kanton Schwyz herrscht Ungereimtheit, da es keine Richtlinien gibt, die Verwandtschaftsverhältnisse der Mitarbeiter regeln. Ein Amtsvorsteher ist mit einer Mitarbeiterin in seinem Amt verheiratet, was zu Fragen und Unbehagen führt.
Beim Kanton Schwyz gibt es keine Regeln, die sich mit den Verwandtschaftsverhältnissen der Mitarbeitenden befassen. Das sei falsch, sagt eine Expertin.Dass sich Mitarbeitende am Arbeitsplatz verlieben, kommt vor, und dass daraus langfristige Beziehungen entstehen, ist erst recht häufig. Dass aber ein Chef mit einer an der gleichen Stelle beschäftigten Mitarbeiter in verheiratet ist, ist aussergewöhnlich und wird in verschiedenen Firmen verboten.
Nicht so in der Verwaltung des Kantons Schwyz, wo ein Amtsvorsteher mit einer Mitarbeiterin in seinem Amt verheiratet ist. Das sorgt für Fragen und Unbehagen. Wie finden da Lohn- und Mitarbeitergespräche statt? Zieht beim Kanton gar «Vetterliwirtschaft» ein?Finanzdirektor Herbert Huwiler als oberster Personalverantwortlicher beschwichtigt.
Wie also sind Mitarbeitergespräche oder Lohndiskussionen unter Verheirateten geregelt? Wird bei solchen Anstellungen das restliche Team befragt? Für Huwiler ist klar: «Von den Führungskräften darf in diesem Fall erwartet werden, dass sie – wie allgemein – ein adäquates, faires Vorgehen für ihren Bereich wählen.
Huwiler bleibt dabei: Aktuell sei in der ganzen Verwaltung mit rund 2100 Mitarbeitenden ein derartiger Fall bekannt. Dabei handle es sich um eine Fachperson, bei der keine Direktunterstellung vorliege. Wenn es zu dieser Konstellation komme, werde das dem entsprechenden Departementsvorsteher zur Kenntnis gebracht. Huwiler sagt abschliessend: «Bislang gab es keine besonderen Auswirkungen von derartigen Anstellungen, weshalb dazu auch keine Debatten im Regierungsrat geführt werden.
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