Dass der Bund den Kampfjet F-35 kaufen will und nicht den Rafale aus Frankreich, bekommen Firmen am Basler Flughafen zu spüren.
Seit zwei Jahren herrscht grosse Unruhe bei den Schweizer Firmen, die am Euroairport geschäften. 2020 hat das oberste französische Gericht entschieden, dass für sie französisches Arbeitsrecht gilt und nicht das schweizerische, dass die Firmen bislang angewendet hatten. Denn der Basler Flughafen liegt vollständig auf französischem Boden.
Das Urteil ausgelöst, haben vier ehemalige französische Angestellte, die für den Abfertiger Swissport tätig waren. Sie wollten ihre Kündigung nicht akzeptieren und zogen Swissport vor ein französisches Gericht – trotz Schweizer Arbeitsvertrag. Aus Sicht der Unternehmen hat das Schweizer Arbeitsrecht dafür einige entscheidende Vorteile gegenüber dem französischen: Die Wochenarbeitszeit beträgt 42 statt 35 Stunden, es gibt nur 4 statt 6 Wochen Ferien, das Rentenalter beginnt erst mit 65/64 Jahren statt schon mit 62 und dem Personal kann vor allem viel einfacher gekündigt werden, mit viel tieferen Kostenfolgen.
Passend zum Thema Das bestätigt Olivier Becht gegenüber SRF. Der Abgeordnete der französischen Nationalversammlung aus Mulhouse sagt: «Wir standen letztes Jahr kurz vor einem Abschluss. Aber dann hat sich die Schweiz leider für die amerikanische F-35 entschieden und gegen den französischen Rafale. Das hat die laufenden Gespräche blockiert. Heute sind wir dabei, diese Blockade zu überwinden.
Bereits 2017 haben Frankreich und die Schweiz einen Staatsvertrag für den Euroairport unterzeichnet. Jedoch ging es damals um die Besteuerung der Schweizer Firmen. Denn Frankreich wollte auch von deren Gewinnen profitieren und nicht einfach leer ausgehen. Schliesslich wirtschaften die Firmen auf französischem Boden. Mit dem Staatsvertrag wurde dieser Streit beigelegt, indem nun ein Teil der Steuern der Schweizer Firmen nach Frankreich fliesst.
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