Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Die Fristenregelung wurde 2002 eingeführt und von 72 Prozent der Bevölkerung unterstützt. Vorherige Demonstrationen und Proteste führten zur Einführung der Fristenlösung.
Schwangerschaftsabbrüche werden weltweit debattiert. So hatte etwa der Oberste Gerichtshof der USA das Recht auf Abtreibung 2022 aufgehoben – nach knapp 50 Jahren Bestehen. Doch wie ist die Situation in der Schweiz? Sind Schwangerschaftsabbrüche überhaupt erlaubt? Und unter welchen Bedingungen?Seit 2002 kennt die Schweiz die sogenannte Fristenregelung. Damals stimmten 72 Prozent der Bevölkerung dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche legal werden.
Bereits 1975 demonstrierten Frauen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch. 27 Jahre später trat die Fristenlösung in Kraft, die Abtreibungen in den ersten 12 Schwangerschaftswochen erlaubt: Eine Person kann bestraft werden, wenn sie eine Schwangerschaft abbricht, ohne dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Schwangerschaftsabbrüche sind kein neuzeitliches Phänomen, bereits im Altertum beendeten Frauen Schwangerschaften.Unter 16-Jährige müssen vor einem Schwangerschaftsabbruch eine spezialisierte Beratungsstelle für ein Beratungsgespräch konsultiert haben. Sonst gelten die gleichen Bestimmungen.Um eine Schwangerschaft abzubrechen, gibt es zwei Methoden: die chirurgische und die medikamentöse. 80 Prozent der Schwangerschaften werden mit Medikamenten abgebrochen.
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