Daniella Lützelschwab: «Das kann nicht zulasten des Spezialistenkontingentes gehen»
Ukrainerinnen oder Ukrainern mit einem Job in der Schweiz soll es möglich sein, vom Schutzstatus S in einen Aufenthaltsstatus zu wechseln. Diese Idee äusserte Justizminister Beat Jans in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Damit soll die Erwerbstätigkeit von Geflüchteten aus der Ukraine gefördert werden.
Mögliche Rückkehr erschwert PlanbarkeitEin Problem für die Schweizer Unternehmen bei der Anstellung der Geflüchteten ist, dass der Schutzstatus S rückkehrorientiert ist. Sobald der Krieg vorbei ist, macht der Bund die Rückkehr ins Heimatland möglich. Für Unternehmen erschwert das die Planbarkeit, denn die angestellten Ukrainerinnen oder Ukrainer könnten respektive müssten schnell wieder gehen.
Konkurrenz für Spezialisten aus anderen StaatenBeim Schweizerischen Arbeitgeberverband sorgt Jans' Idee zur Anpassung des Schutzstatus für eine gewisse Überraschung, auch wenn noch viele Details offen seien. Sorgen macht dem SAV diesbezüglich der Umgang mit den Drittstaatenkontingenten. Damit erlaubte der Bundesrat im vergangenen Jahr bis zu 8500 Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise in die Schweiz.
00:23 Video Daniella Lützelschwab: «Das kann nicht zulasten des Spezialistenkontingentes gehen» Aus News-Clip vom 03.04.2024. abspielen. Laufzeit 23 Sekunden. Eine allfällige Änderung des Schutzstatus sollte aus Sicht des SAV auch mit der Europäischen Union koordiniert werden. «Sonst sehen wir die Möglichkeit, dass diese Massnahme eine Sogwirkung in die Schweiz auslösen könnte», sagt Lützelschwab.
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