Kürzlich landete ein kurioser Arbeitsstreit vor Gericht: Ein Streckeninspektor war unzufrieden mit seinem Arbeitszeugnis. Deshalb beging er eine Dummheit, die ihn den Job kostete.
Kürzlich landete ein kurioser Arbeitsstreit vor Gericht: Ein Streckeninspektor war unzufrieden mit seinem Arbeitszeugnis. Deshalb beging er eine Dummheit, die ihn den Job kostete.Nach rund dreissig Jahren bei den SBB wollte er weg. Nicht von der Bahn, aber aus seiner aktuellen Abteilung. Dort war er laut eigener Aussage «nie akzeptiert» worden. Der Mann arbeitete als Führungskraft bei der Streckeninspektion.
Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Beschwerde ab. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann das Dokument manipuliert hatte. Die Beweise dafür hatte die sogenannte Falluntersuchungsstelle der SBB zusammengetragen. Der Mann behauptete, es sei unklar, welche Dokumente er bei seiner internen Bewerbung eingereicht habe. Ebenso unklar sei, wie die Unterschriften auf die Zeugnisse gekommen seien. Er führte auch technische Probleme ins Feld. So sei das «interne Unternehmens-Informationssystem notorisch fehleranfällig».Das überzeugte die Richterinnen und Richter nicht. Es gebe «keine schlüssige Erklärung» dafür, dass ein Zwischenzeugnis datiert auf den 1.
Diesen Konflikt beurteilte das Bundesverwaltungsgericht nicht. In der Hauptsache kam es zum Schluss, dass der Angestellte mit der Fälschung die Treuepflicht schwer verletzt habe. Hinzu komme, dass er in seiner Position eine erhebliche Verantwortung «für die körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Bahnreisenden» getragen habe. Dies setze «ein besonderes Mass an Vertrauen in die Integrität des betreffenden Personals voraus».
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