Wegen eines Korruptionsfalls muss Nicolas Sarkozy eine einjährige Haftstrafe absitzen. Der Ex-Präsident wird das Menschenrechtsgericht in Strassburg anrufen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieFoto: AFPDas Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht bestätigte ein entsprechendes Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dieses hatte den Konservativen zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist mit der heutigen Entscheidung rechtskräftig.
In dem Verfahren ging es konkret darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage.
Für Sarkozy ist die Entscheidung eine herbe Niederlage. Bereits in erster Instanz war die Haftstrafe gegen einen früheren Staatschef in Frankreichs jüngerer Geschichte beispiellos. Und eine weitere Härte kommt für «Sarko» hinzu: Laut Urteil sind auch seine Bürgerrechte für drei Jahre ausgesetzt, was heisst, dass er bei Wahlen nicht kandidieren dürfte.
Schon Sarkozys Amtszeit im Élyséepalast von 2007 bis 2012 war von Affären um reiche Freunde, Vetternwirtschaft und masslose Regierungsmitglieder geprägt. Die Wahl 2012 verlor er als Amtsinhaber gegen den Sozialisten François Hollande. Fünf Jahre später scheiterte er bereits im parteiinternen Auswahlverfahren.
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