Der Bund genehmigt die «Richtplananpassung 23» des Kantons St.Gallen. Nun können potenzielle Investorinnen und Investoren auf dreizehn Gebieten Windparkanlagen planen. Zwei Gebiete wurden nicht in den Richtplan aufgenommen.
Der Bund genehmigt die «Richtplananpassung 23» des Kantons St.Gallen. Nun können potenzielle Investorinnen und Investoren auf dreizehn Gebieten Windparkanlagen planen. Zwei Gebiete wurden nicht in den Richtplan aufgenommen.Drohnen am Flumserberg bilden am 11. Januar eine Windanlage, um die Grösse einer von der Axpo geplanten Anlage zu illustrieren.Seit Montag herrscht Klarheit: Die fünfzehn Windeignungsgebiete sind rechtskräftig. Das gab die St.
Von den ursprünglich siebzehn geplanten Windenergiegebieten wurden zwei nicht bewilligt: das «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie das Gebiet «Rheinau», das sich über mehrere Gemeinden erstreckt, darunter Bad Ragaz und Sargans. Diese Gebiete wurden nicht in den Richtplan aufgenommen.
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