In Vorarlberg wurden bei 10 Rindern Hinweise auf Tuberkulose festgestellt. Der Ausbruch könnte auf Kontakt mit Wildtieren zurückzuführen sein. Die Veterinärbehörde hat weitere Untersuchungen angeordnet und die betroffenen Betriebe gesperrt.
Eine Übertragung von Tuberkulose erregern zwischen Wildtieren und Rindern ist in beide Richtungen durch direkten Tierkontakt oder durch verunreinigtes Wasser oder Futter möglich. Pixbay PreviousNext Vor etwa einer Woche ist der landwirtschaftliche Betrieb mit über 100 Rindern wegen des Verdachts auf Tuberkulose vorübergehend gesperrt worden, berichtet der ORF. Der Verdachtsfall war im Zuge einer Schlachtung in Deutschland aufgetreten und an die österreich ischen Behörden gemeldet worden.
Bisher 10 Rinder getötet In der Folge hat das Land Vorarlberg die Tötung von 10 Tieren angeordnet. «Bei den durchgeführten Sektionen waren keine starken Veränderungen in den Organen erkennbar. Bei sechs der zehn Tiere konnte der Erreger isoliert werden, bei zwei weiteren Tieren liegt noch kein abschliessender Befund vor», schreibt das Bundesland in einer Mitteilung. Aufgrund dieses Befunds haben die Veterinärbehörde des Landes Vorarlberg und das zuständige Bundesministerium weitere Tötungen angeordnet. «Um Erkenntnisse über die mögliche Infektionskette zu bekommen, sollen am Montag abschliessend noch ausgewählte Rinder «diagnostisch getötet werden». Weitere Informationen werden im Laufe der nächsten Woche erwartet. Nicht ganzer Schaden wird übernommen Die Untersuchungen werden zudem ausgeweitet. Sie werden auf Bestände ausgedehnt, die durch Viehzukäufe oder gemeinsame Alpung mit Tieren des infizierten Bestandes in Kontakt gestanden sind. An erster Stelle stehe der Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren, sagt Landrat Christian Gantner. Deshalb seien die Bestandssperre und die genaue Abklärung des Krankheitsausbruches und Verlaufes notwendig. Wichtig sei ebenso, dem Landwirt «zumindest den entstandenen materiellen Schaden so gut wie möglich zu vergüten», sagt Gantner. «Der Bund zahlt für Tierverluste einen Fixtarif zwischen etwa 950 Euro und 1’250 Euro (980 bis 1175 Fr.)», sagt Landesveterinär Norbert Greber gegenüber ORF. Weil dieser Tarif den Wert nicht abdeckt, übernimmt das Bundesland bis zu 75 Prozent des Schätzwerts eines Tiers. Der Landwirt muss aber finanzielle Einbussen in Kauf nehmen. Auch in Tirol Fälle nachgewiesenIm Bundesland Tirol wurden bereits im Dezember in der Nähe der Grenze zur Schweiz bei vier Rindern Hinweise auf Rindertuberkulose festgestellt. Die betroffenen Betriebe wurden veterinärbehördlich gesperrt. Bei drei Rindern aus dem Bezirk Landeck sowie einem Rind aus dem Bezirk Reutte wurden Rindertuberkulose nachgewiesen. Als mögliche Infektionsquelle gilt der Aufenthalt auf Alpen, wo die Nutztiere in Kontakt mit Rotwild kommen können, das als Überträger von TBC gilt. Im Oktober gab es im Montafon zwei TBC-Nachweise bei Wild und weitere Verdachtsfälle im Bregenzerwald. Im Rahmen des TBC-Überwachungsprogrammes werden in Österreich jährlich rund 7’000 Rinder in rund 700 Betrieben untersucht. Tuberkulose Die Schweiz gemäss Behörden bei Nutz- und Wildtieren als frei von der bakteriellen Infektionskrankheit. Die Tuberkulose ist eine chronisch verlaufende, bakterielle Infektionskrankheit. Wildtiere, Nutztiere und Menschen können daran erkranken. Der aktuell dominierende Erreger bei den Tuberkulosefällen bei Rothirschen in Westösterreich und Süddeutschland ist das Bakterium Mycobacterium caprae. Es kann auf Rinder, aber auch auf den Menschen übertragen werden. Wildtiere (vor allem Rotwild, Schwarzwild und Dachse) können sogenannte «Reservoire» der Tuberkuloseerreger sein. Das heisst, die Krankheit kann sich zum Teil unbemerkt über lange Zeit in den freilebenden Populationen erhalten und so immer wieder zu Ansteckungen bei Rindern führen. Eine Übertragung von Tuberkuloseerregern zwischen Wildtieren und Rindern ist in beide Richtungen durch direkten Tierkontakt oder durch verunreinigtes Wasser oder Futter möglich. Die Tuberkulose ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt melden
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