Das Rheinufer im Aargau ist streng geschützt. Nun soll dies überarbeitet werden. Zum Ärger der Gemeinden und Bauern.
Das gilt bis jetzt: Seit 1948 wird das Rheinufer im Kanton Aargau speziell geschützt. Anders als flussabwärts in Baselland oder flussaufwärts im Kanton Zürich gilt im Aargau ein strenges Rheinuferschutzdekret. Dieses schränkt die Nutzung des Ufers stark ein. So sind beispielsweise Infrastrukturen wie Duschen für die Rheinschwimmerinnen und -schwimmer zwischen Kaiserstuhl AG und Kaiseraugst AG praktisch verboten.
Das bedeutet die Idee für die Natur: Der Vorschlag des Kantons sieht allerdings nicht nur die Lockerung des Uferschutzes vor. Das Rheinufer soll in verschiedene Zonen eingeteilt werden. Dazu gehören etwa Kraftwerkszonen für die Rheinkraftwerke. Aber auch Naturschutzzonen, wie beispielsweise bei den Auengebieten, was Naturschutzorganisationen freut. Und der neue Zonenplan würde weiter weg vom Ufer auch gelten. Etwas, das die betroffenen Gemeinden nicht akzeptieren wollen.
Das fordern die Bauern: Den kantonalen Vorschlag lehnen auch die Bäuerinnen kategorisch ab, wie der Vernehmlassungsantwort des Bauernverband Aargau zu entnehmen ist. Die geplante Ausdehnung der Landschaftsschutzzone würde viele Betriebe in ihrer Entwicklung einschränken. Der Bauernverband sieht gar keinen Bedarf, das Dekret von 1948 zu überarbeiten.
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