Regelungen für Zäune gilt ab März - Schweizer Bauer

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Regelungen für Zäune gilt ab März Der Berner Regierungsrat Jahr 2022 eine Teilrevision der Jagdverordnung genehmigt. Darin sind Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf und neue Regelungen zu den Zäunen enthalten.

In der neuen Wildtierschutzverordnung sind die Bestimmungen zu den Zäunen festgehalten. Für die Umsetzung ist das Jagdinspektorat zuständig.Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2022 eine Teilrevision der Jagdverordnung genehmigt.

Darin seien unter anderem Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf und neue Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft enthalten, teilt der Berner Bauernverband mit. Die neuen Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft treten ab 1. März 2023 in Kraft.1Wer Zäune verwendet, muss diese ihrem Zweck entsprechend fachgerecht auswählen und aufstellen sowie regelmässig kontrollieren und unterhalten.

Die Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf treten ab 1. Dezember 2023 in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden durch den Wolf gerissene Tiere in der Talzone bis und mit der Bergzone II nur noch entschädigt, wenn sie geschützt waren. Tiere in der Bergzone III und IV werden nach wie vor unabhängig von ihrem Schutzstatus entschädigt.

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