Der renommierte Privatrechts-Professor Thomas Geiser hat in einem Interview die Abschaffung des amtlichen Geschlechts im Pass und im Zivilstandsregister gefordert. Zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden, widerspreche dem Gleichstellungsgebot in der Verfassung.
Nicolas Roth«Der Staat dürfte diese Unterscheidung eigentlich gar nicht mehr machen», sagte Geiser der «Sonntagszeitung». Es gebe heute keinen Grund mehr dafür, dass der Staat zwischen Mann und Frau unterscheide. «Jeder soll sich weiterhin als Mann, Frau oder nonbinär bezeichnen können, wie er möchte. Aber für den Staat muss diese Unterscheidung irrelevant sein.
Der 71-jährige ehemalige Professor an der Universität St. Gallen und einstige nebenamtliche Richter am Bundesgericht forderte, die Einträge zu Mann oder Frau aus dem Zivilstandsregister zu löschen. Die Abschaffung würde seiner Meinung nach vieles vereinfachen und hätte keine Nachteile. Strafrecht weitgehend geschlechtsneutral Es gebe nur noch sehr wenige relevante Gesetze, die eine Geschlechterunterscheidung machten. Die meisten Unterschiede seien in den letzten Jahren abgeschafft worden, argumentierte Geiser. Das Rentenalter der Frauen sei an das der Männer angepasst worden. Auch die Unterschiede bei den Witwenrenten dürften laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte nicht mehr bestehen. Das Strafrecht sei weitgehend geschlechtsneutral.
Geisers Idee geht weiter als die Forderung nach einem dritten Geschlecht. Die Einführung eines solchen hatte das Musiktalent Nemo nach dem Gewinn des diesjährigen Eurovision Song Contest bei einem Treffen mit Justizminister Beat Jans gefordert. «Ein drittes Geschlecht, wie es Nemo vorschwebt, würde zwar ein Problem lösen, aber gleich wieder neue schaffen, weil auch drei Geschlechter nicht allen Menschen gerecht würden», sagte Geiser.
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