Im Kanton Obwalden wurde seit über 50 Jahren das Arbeitsrecht nicht mehr angepasst. Deshalb haben Putzkräfte und andere Hausangestellte dort so wenige Ferientage wie sonst niemand in der Schweiz.
Im Kanton Obwalden wurde seit über 50 Jahren das Arbeitsrecht nicht mehr angepasst. Deshalb haben Putzkräfte und andere Hausangestellte dort so wenige Ferien tage wie sonst niemand in der Schweiz.Im Kanton Obwalden wurde seit über 50 Jahren das Arbeitsrecht nicht mehr angepasst. Seit 1973 hat der Kanton Obwalden das entsprechende Gesetz nicht mehr angepasst.
Nun fand der «Beobachter» in einer Recherche heraus, dass der NAV für Hauswirtschaft im Kanton Obwalden nicht einmal mehr annähernd den heutigen Mindestanforderungen entspricht. Schlicht, weil sich seit über 50 Jahren niemand mehr darum gekümmert hat. Und obwohl der gesetzliche Mindestanspruch von vier Wochen Ferien schweizweit schon 1984 eingeführt wurde. Alle Kantone haben das umgesetzt, bis auf Obwalden.
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