Polizei Luzern: In Handschellen abgeführter Mann erhebt Klage

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Obwohl er keinen Widerstand leistet, wird Jean-Marc Dupuch von Polizeikräften vor der Nachbarschaft in Handschellen abgeführt. Er klagt wegen «Unverhältnis­mässigkeit». Was erlaubt ist und was nicht.

Obwohl er keinen Widerstand leistet, wird Jean-Marc Dupuch von Polizeikräften vor der Nachbarschaft in Handschellen abgeführt. Er klagt wegen «Unverhältnis­mässigkeit». Was erlaubt ist und was nicht.Die Polizei darf nicht bei jeder Festnahme Handschellen anlegen .An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt.

Auf der Station soll ein Polizist auf die Gesprächsverweigerung verärgert reagiert haben. Dann finden Gespräche mit zwei Psychiatern statt. Dort wiederholt Dupuch, dass er aufgrund der Festnahme mit Handschellen keine weitere Aussage mache.Abends um 20 Uhr seien ihm die Handschellen abgenommen worden, erzählt Dupuch. Er kommt in die Isolationszelle einer psychiatrischen Klinik. Tags darauf kann er einen Anwalt kontaktieren.

Wie Jonas Weber, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern, erläutert, muss die Polizei «so diskret wie möglich» auftreten: Wenn genügend Zeit bleibt, sollte sie also nicht uniformiert, sondern in Zivil erscheinen. Denn eine Festnahme durch die Polizei kann einen Ruf längerfristig beeinträchtigen – selbst wenn sich ein Anfangsverdacht als nicht stichhaltig erweist.

Wichtig sind die Fristen. In den meisten Kantonen darf die Polizei eine Person während maximal 24 Stunden festhalten. Eine Verlängerung kann üblicherweise eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht anordnen. «Das wird häufig nicht ganz korrekt gemacht, und das Gericht entscheidet in der Regel erst nach der Entlassung über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs», sagt Weber.

Der Polizei bleibt stets ein Ermessensspielraum. Es ist daher laut Markus Müller hinzunehmen, dass Polizisten im Eifer des Einsatzes auch einmal falsch entscheiden. Ein Gericht kann aber nachträglich auch zum Schluss kommen, dass das nicht toleriert werden muss, wenn der Fehler bei hinreichender Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre.

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