Wer über das offizielle Pensionsalter hinaus arbeitet, kann seine AHV-Rente neu berechnen lassen.
Worum geht es? Ein Rentner aus dem Kanton Aargau erhält im April Post von seiner AHV-Ausgleichskasse. Sie schreibt ihm: Er habe im Rentenalter noch weitergearbeitet und sei am 1. Januar 2024 noch nicht 70 gewesen. Er könne daher beantragen, seine AHV-Rente neu zu berechnen. Und siehe da: Es hat sich gelohnt! Der Mann erhält pro Monat 112 Franken mehr AHV-Rente als vorher.
Das ist in den Übergangsbestimmungen zur AHV-Reform geregelt, die seit Anfang 2024 gilt. Alle, die nach dem 1. Januar 2024 pensioniert werden, können die AHV-Rente ebenfalls neu berechnen lassen. Sie müssen die Bedingungen 2 bis 4 ebenfalls erfüllen. Berücksichtigt werden die Einkommen bis zum 70. Geburtstag.
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