Am Montag musste sich ein Neurochirurg aus dem Kanton Aargau vor dem Aarauer Bezirksgericht verantworten, weil eine von ihm behandelte Patientin kurz nach dem Eingriff gestorben ist. Im Fokus stand die Frage, ob er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hatte.
Am Montag musste sich ein Neurochirurg aus dem Kanton Aargau vor dem Aarauer Bezirksgericht verantworten, weil eine von ihm behandelte Patientin kurz nach dem Eingriff gestorben ist. Im Fokus stand die Frage, ob er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hatte.März 2018, Hirslanden Klinik Aarau: Ein Neurochirurg operiert eine Frau auf deren Wunsch. Sie leidet an chronischen Schmerzen, betroffen ist der sogenannte Trigeminusnerv.
Am Montag musste sich der zuständige Neurochirurg vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten. Trägt er als Operateur die Schuld für den Tod seiner Patientin?Laut Anklageschrift hätte der Arzt die Patientin in «ein Spital der Maximalversorgung» verlegen müssen. Ohne eine solche Verlegung angeordnet zu haben und ohne die nachbetreuenden Ärzte und das Pflegepersonal zu instruieren, habe sich der Beschuldigte am Abend nach Hause begeben.
Zunächst befragte Richter Andreas Schöb drei Zeugen und zwei Gutachter. Allesamt Ärzte, aber mit unterschiedlichen Auffassungen. Uneinigkeit herrschte etwa darüber, was zur Blutung geführt haben könnte. Einer der Zeugen vertrat die Ansicht, dass der Chirurg die aus dem Kleinhirn kommende Vena petrosa nicht hätte durchtrennen dürfen. Die anderen widersprachen vehement.
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