Ein Patient wurde in einer Berner Psychiatrie sechs Tage lang festgebunden. Mit der Massnahme hat er Verständnis, nicht aber mit der Dauer.
Ein Patient wurde in einer Bern er Psychiatrie sechs Tage lang festgebunden. Mit der Massnahme hat er Verständnis, nicht aber mit der Dauer.Anschliessend kam er fast direkt wieder in die Freiheit.Hier, im Psychiatrie zentrum Münsingen, wies sich Chrigu selbst ein, anschliessend galt er wegen seiner Aggressivität als zwangseingewiesen. - keystone
Diese beiden Zwangsmassnahmen sind nur erlaubt, wenn eine Person zwangseingewiesen wird. Im Fall von Chrigu wurde ein Rückbehalt ausgestellt. Damit galt er ab dem Tag der Eskalation als zwangseingewiesen. Dadurch waren die Fixierung und Zwangsmedikation rechtens. Gegen die Fixierung hat er nichts, er sehe ein, dass sie wegen seiner Aggressivität unumgänglich gewesen sei. Die Dauer sei aber viel zu lange gewesen. Und auch die Medikamente hätten es schlimmer gemacht: «Ich konnte mich nicht mehr artikulieren.»Chrigu ist nicht der Einzige: Rund jeder zehnte Patient in einer psychiatrischen Klinik erfährt mindestens eine Zwangsmassnahme.
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