Die Aargauer Regierung legt eine Änderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes mit verschärften Einbürgerungsvoraussetzungen vor.
Die Aargau er Regierung legt eine Änderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes mit verschärften Einbürgerungsvoraussetzungen vor.
Vorstösse aus dem Grossen Rat seien der Anlass, dass der Regierungsrat Anpassungen des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht vorschlage, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Zudem würden Ungereimtheiten des geltenden Rechts überprüft und Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen. Zu berücksichtigen seien auch Urteile von Bundes- und Verwaltungsgericht.
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