Das Pariser Berufungsgericht bestätigt den Freispruch von Roman Polanski.
Polanski war im Mai bereits in erster Instanz freigesprochen worden. Die Schauspielerin Charlotte Lewis hatte Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Daher war der Freispruch bereits rechtsgültig. Das Berufungsgericht hätte Polanski allerdings zur Zahlung von Schadenersatz verurteilen können.In dem Verfahren ging es um ein Interview Polanskis von 2019, in dem er Lewis «abscheuliche Lügen» vorgeworfen hatte.
Sie sah nach eigener Aussage von einerPolanski hatte in dem Interview darauf verwiesen, dass die Schauspielerin sich selber in einem Klatschblatt damit gerühmt habe, den Regisseur verführt zu haben. Lewis erklärte während des Prozesses, falsch zitiert worden zu sein. Ein britischer Journalist sagte hingegen aus, die Schauspielerin damals für dieses Interview bezahlt zu haben.
Charlotte Lewis Freispruch Verleumdungsvorwürfe Berufungsgericht
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