Ein 21-Jähriger gab an, sich nicht an die Schändung einer Kollegin erinnern zu können. Trotzdem wurde er zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Nicht-Erinnern schützt vor Strafe nicht: 21-Jähriger wegen Schändung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt
Während der Zugfahrt von Gossau nach Uzwil wurde es dem späteren Opfer schlecht. Weil beide in Uzwil aussteigen mussten, fasste der junge Mann den Entschluss, seine betrunkene Kollegin – es war bereits frühmorgens - nach Hause zu begleiten. Dort habe sie zuerst auf der Toilette erbrochen und sich dann zu ihm aufs Sofa gesetzt. Später, so der Beschuldigte, trug er sie in ihr Bett, damit sie nicht auf dem Sofa schlafen musste.
Viel schärfer sah es die Staatsanwältin. Der Mann habe die Wehrlosigkeit seines Opfers skrupellos und egoistisch ausgenutzt. Das vom Opfer mehrfach geäusserte «Hm» sei keine Erlaubnis zum Weitermachen gewesen, sondern die Aufforderung an den Kollegen, sofort mit den sexuellen Handlungen aufzuhören. Er jedoch habe die Signale der Kollegin nicht verstanden oder ganz einfach bewusst nicht beachtet.
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