Neuer Leitfaden zum Transport von kranken und verletzten Schlachttieren: Mehr Sicherheit oder zusätzliche Belastung?

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Neuer Leitfaden zum Transport von kranken und verletzten Schlachttieren: Mehr Sicherheit oder zusätzliche Belastung?
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Der neue Leitfaden des BLV zum Transport von kranken und verletzten Schlachttieren soll Klarheit schaffen, wird aber von vielen Praktizierenden kritisiert. Schon bei leichter Lahmheit ist die Auffuhr auf Viehmärkten verboten.

Schon bei einer leichten Lahmheit ist die Auffuhr auf dem Viehmarkt verboten. Monika Helfer. Vor zwei Jahren hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ( BLV ) einen Leitfaden zum Transport von kranken und verletzten Schlachttiere n veröffentlicht. Es stiess auf Kritik. Leitfaden in Kritik So bemängelte Peter Bosshard, Geschäftsführer des Viehhändler-Verbandes (SVV), dass der Interpretationsspielraum teilweise zu gross sei und dass sich sogar Tierärzte nicht immer einig seien.

So komme es zu Strafanzeigen. Tierhalter, Transporteure und Viehhändler bräuchten mehr Sicherheit. Nun hat das BLV den Leitfaden überarbeitet. Brigitte Eicher vom BLV: «Wir haben die Kategorien ‹Transportfähig ohne Einschränkungen› und ‹Transportfähig mit Einschränkungen› klarer abgegrenzt, nebst der Transportdauer wird die Qualität der Route berücksichtigt, und unzulässige Unterbrüche beim Transport von kranken und verletzten Tieren betreffen nicht nur die Viehmärkte, sondern neu explizit auch die temporäre Unterbringung.» Dass der neue Leitfaden klarer ist, bezweifeln viele. Ernst Wandfluh, Nationalrat (SVP) und Landwirt aus Kandergrund BE, hält 25 Swiss-Fleckvieh-Kühe. Er führt sie teilweise im eigenen Transporter auf die Alp. Auch an Schlacht- und Nutzviehmärkte fährt er selbst – und ist von der neuen Leitlinie betroffen. «Problematisch ist, dass Kühe der blauen Kategorie nicht über Schlachtviehmärte gehandelt werden dürfen», sagt er. ‹Blau› heisst «transportfähig mit Einschränkungen», schon eine leichte Lahmheit fällt wie bereits in der alten Richtlinie darunter. Ein Transport ist möglich, der Verkauf über einen Viehmarkt verboten. Belastung Jeder, vor allem der Tierhalter, ist in der Verantwortung – das ist eine Belastung. Bosshard kritisiert: «Das BLV hat uns in die Gespräche eingebunden. Nicht alle Differenzen konnten bereinigt werden. Es gilt nun, die Reaktionen aus der Praxis abzuwarte

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