In Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen dürfen solche Bauten heute nur beschränkt neu genutzt werden.
Der Nationalrat will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative gebaut worden sind, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert werden dürfen. Solche Erweiterungen sind heute nur bei Sanierungen möglich.
Ein altrechtlich erstelltes Wohnhaus soll gemäss Vorlage vergrössert und neu auch unterteilt werden können, so dass zusätzliche Wohnungen Platz haben. Eine solche Unterteilung bedeute nicht zwingend mehr Zweitwohnungen, sagte Nicolò Paganini für die Urek-N. Der Bundesrat und eine Minderheit beantragten in der Detailberatung vergebens, bei Abbrüchen, Wiederaufbauten und Erweiterungen entstehende zusätzliche Wohnungen zu Erstwohnungen zu machen. Umweltminister Albert Rösti führte verfassungsrechtliche Bedenken an und verwies auf die Zweitwohnungsinitiative.
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