Der schweizerische Nationalrat hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die hilfsbedürftigen AHV- und IV-Rentnern eine Betreuung zu Hause ermöglicht.
Der Nationalrat hat eine Gesetz esanpassung beschlossen, die hilfsbedürftigen AHV - und IV-Rentnern eine Betreuung zu Hause ermöglicht. Mit 129 Ja- bei 59 Nein-Stimmen nahm die grosse Kammer am Donnerstag die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Ein Antrag auf Nichteintreten der Vorlage scheiterte. «Betreuung zu Hause ist heute ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen.
Das verlangt aber Rahmenbedingungen, gerade bei Menschen, die finanziell nicht gut gestellt oder von Invalidität betroffen sind», sagte Christian Lohr (Mitte/TG). Die Schweiz stehe wegen des demografischen Wandels in den kommenden Jahrzehnten vor massiven Herausforderungen, sagte Samira Marti (SP/BS). Bis 2040 würden in der Schweiz 1000 zusätzliche Pflegeheime benötigt. Laut dem(BFS) bräuchten aber rund ein Drittel der gegenwärtig in einem Heim lebenden Personen nur rund eine Stunde Pflege pro Tag. «Menschen mit einer Behinderung sollen so selbstbestimmt leben wie sie möchten», sagte Cyril Aellen (FDP/GE). Das betreute Wohnen entspreche den Bedürfnissen der Menschen mit tiefem Pflegebedarf viel eher. Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen müsste daher ausgebaut werden. Der Ausbau müsse aber finanziell tragbar sein. stemmte sich gegen die Vorlage: «Es soll nun praktisch alles entschädigt werden, was der autonomen Lebensweise hilft. Damit wird die Sozialindustrie befeuert», sagte Rémy Wyssmann (SVP/SO). Die Ausgleichskassen arbeiteten heute schon am Mehr. Mehrheitlich folgte der Nationalrat den Vorschlägen der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Zu reden gaben insbesondere die zu vergütenden Leistungen. Unterstützt werden mit Ergänzungsleistungen sollen je nach Bedarf unter anderem Hilfe im Haushalt und zusätzliche Beiträge für einen Nachtassistenzdienst, ein Mahlzeitendienst, Fahrdienste und Begleitung sowie ein Notrufsyste
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