Nationalrat und Ständerat nähern sich in der Frage des Schutzes ausländischer Opfer häuslicher Gewalt an.
angenähert. Weiterhin strittig sind aber die Kriterien, auf die sich die Behörden bei der Feststellung des Opferstatus stützen sollen. In diesem Punkt schlägt der Nationalrat einen Kompromiss vor.beschlossen, dass künftig als Härtefall gelten soll, wer eine gewalttätige Beziehung verlässt. Dies bedeutet, dass Betroffene ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr verlieren.
Uneinig waren die Räte vor der Nationalratsdebatte am Montag zum einen noch darüber, ob auch die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine Fachstelle als Hinweis auf «häuslicheMit 126 zu 62 Stimmen ohne Enthaltungen votierte der Nationalrat nun am Montag für einen Kompromissvorschlag. Demnach soll als Gewaltopfer gelten, wer von einer Fachstelle betreut wird oder in einer spezialisierten Einrichtung, beispielsweise einem Frauenhaus, Schutz sucht.
Ständerat Häusliche Gewalt Opferschutz Ausländergesetz
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