Der Schuldspruch des Zürcher Bezirksgerichts gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker stellt nicht den Abschluss des Verfahrens dar. Bei der Frage eines allfälligen Schadenersatzes geht der Zank erst richtig los. (Abo)
s gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker vom Mittwoch stellt nicht den Abschluss des Verfahrens dar. Im Gegenteil. Die strafrechtliche Aufarbeitung wird im Berufungsverfahren neu aufgerollt werden. Und bei der Frage eines allfälligen Schadenersatzes geht der Zank erst richtig los.
Noch schweigen sich Raiffeisen und Viseca darüber aus, wie viel Geld sie von den Beschuldigten haben wollen. Aus der Anklageschrift lassen sich aber die Ansprüche herleiten. Ferner gibt es dort eine Übersicht, wie viele Vermögenswerte die Justiz bei den Beschuldigten gesperrt hat.
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