Der Aargauer Regierungsrat hat ein Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht eingeleitet. Grund dafür ist ein Terminstreit zwischen dem Obergericht und der Staatsanwaltschaft, der für einen Prozess weitreichende Folgen hatte.
Der Aargauer Regierungsrat hat ein Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht eingeleitet. Grund dafür ist ein Terminstreit zwischen dem Obergericht und der Staatsanwaltschaft, der für einen Prozess weitreichende Folgen hatte.
Dieses hob die Busse gegen die Staatsanwältin auf und sprach ihr eine Entschädigung von 3’000 Franken zu . Und er stellte in Aussicht, nach dem Entscheid des Bundesgerichts eine Überprüfung vorzunehmen und bei Fehlverhalten entsprechende Massnahmen zu ergreifen.«Nach Auswertung des Urteils entschied der Regierungsrat, ein Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt einzuleiten», teilt der Regierungsrat jetzt mit. «Dabei soll geklärt werden, ob er seine Pflichten verletzt hat und ob Disziplinarmassnahmen notwendig sind.
Entsprechend sieht der Regierungsrat auch kein Problem damit, Loppacher wie geplant zur stellvertretenden Leitenden Oberstaatsanwältin – also die Nummer 2 hinter Umbricht - zu befördern. Der Grossrat hat sie bereits im Juli in stiller Wahl ins Amt gewählt.
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