Im Februar ist in Binningen eine Frau mutmasslich von ihrem Ehemann umgebracht worden. Ein Urteil des Bundesgerichts in Lausanne zu einem Haftentlassungsgesuch bringt nun schreckliche Details ans Licht.
Am 13. Februar dieses Jahres ist es in Binningen zu einem Tötungsdelikt gekommen. Dabei soll der mutmassliche Täter seine Ehefrau erwürgt und die Leiche anschliessend zerkleinert haben. Der Tatverdächtige konnte festgenommen werden, allerdings stellte dieser ein Haftentlassungsgesuch, das er bis vor das Bundesgericht weiterzog. «Lausanne» hat nun eine Beschwerde des mutmasslichen Täters abgewiesen.
Laut dem aktuellen Untersuchungsstand bestehen bei dem Täter «konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung», heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Der Mann war bereits beim Zwangsmassnahmengericht Baselland sowie beim Kantonsgericht mit einem Haftentlassungsgesuch respektive einer Beschwerde gegen einen abschlägigen Entscheid abgeblitzt. Das Bundesgericht stützt den Entscheid der Vorinstanz nun und verweist auf die bisherigen Untersuchungen.
Aus dem Bundesgerichtsurteil geht hervor, dass der Beschuldigte anlässlich einer Tatrekonstruktion im März bereits eingeräumt hatte, seine Ehefrau umgebracht zu haben. Dies angeblich, weil sie ihn zuvor mit einem Messer angegriffen habe. Laut dem Urteil hatte der Mann anlässlich einer Haftanhörung im Februar jedoch noch behauptet, seine Frau tot aufgefunden und in Panik in der Waschküche zerstückelt zu haben.
Gemäss den bisherigen Ermittlungen habe der mutmassliche Täter eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag gelegt und versucht, das Verbrechen zu vertuschen. Ebenfalls geht aus Einvernahmen der Staatsanwaltschaft hervor, dass der Mann schon vor dem Tötungsdelikt gewalttätig gewesen ist.
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