Das Obergericht erhöhte die Strafe des Mannes, der seine ehemalige Sexpartnerin erdrosselt und im Thunersee versenkt hat, von 17 Jahren auf 20 Jahre.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer Mann, der seine ehemalige Sexpartnerin erdrosselt und dann im Thunersee versenkt hat, muss 20 Jahre hinter Gitter. Das Obergericht erhöhte die Strafe der 1. Instanz.Das Obergericht sah keinen Zweifel an der vorsätzlichen Tat des Angeklagten.Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Die Verteidigung ihrerseits setzte – wie schon bei der ersten Instanz vor dem Regionalgericht Oberland – auf eine Unfallversion. Die Frau sei unglücklich gestürzt und habe sich am Kopf verletzt. Der Angeschuldigte habe irrtümlicherweise angenommen, dass das Opfer tot sei, und habe anschliessend alles falsch gemacht, was man habe falsch machen können.Mit ihrer Argumentation stand die Verteidigung aber auf verlorenem Posten.
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