Nach einem Streit im August 2022 schob ein Mann im Basler Bahnhof SBB seinen Kontrahenten ins Gleis. Der Angeklagte droht eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und ein Landesverweis.
Nach einem Streit im August 2022 schob ein Mann im Basler Bahnhof SBB seinen Gegner ins Gleis. Dem 36-jährigen Angeklagten droht nun eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie ein Landesverweis. „Er hat mich übel beschimpft. Dann wurde ich emotional und bin wütend geworden“, sagt der 36-jährige Mann am Dienstag im Basler Strafgericht.
Die Szenen im Basler Bahnhof SBB hat eine Videoüberwachungskamera festgehalten: Im August 2022 gerät der 36-Jährige mit einem anderen Mann in einen Streit. Der Auslöser bleibt am Dienstag unklar, doch beide Männer haben in der Tatnacht einen Blutalkoholpegel zwischen 2,0 und 2,7 Promille. Minutenlang streiten sie in der Nähe des Prellbocks beim Gleis 1, versöhnen sich wieder, laufen weg, kommen zurück und diskutieren dann weiter. Um 3 Uhr morgens flippt der 36-Jährige dann aus: Nach einem kurzen Ringkampf ist zu sehen, wie er seinen Kontrahenten ins Gleis wirft.Mehrere SBB-Mitarbeiter und Passanten helfen dem Mann wieder aus dem Gleis heraus, wenige Sekunden später fährt die Nacht-S-Bahn ein. Die Sache läuft glimpflich ab: Der Verletzte erleidet in jener Nacht nebst einigen Schürfungen eine leichte Gehirnerschütterung. Gegenüber der Polizei verzichtet das Opfer damals auf einen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren dann einstellen, auf eine Beschwerde des Opfers hin zwingt dann das Appellationsgericht die Staatsanwaltschaft zur Anklage. Rechtsanwalt Christian Möcklin vertritt den Verletzten und fordert nebst Schadenersatz von 2400 Franken für Franchise und den Krankenkassen-Selbstbehalt auch eine Genugtuung von 5000 Franken für seinen Mandanten: Er leide seit jener Nacht an einer Posttraumatischen Belastungsstörung und sei in therapeutischer Behandlung. Der 36-Jährige beteuert vor Gericht, er habe den anderen Mann nicht absichtlich verletzen wollen. „Ich war alkoholisiert. Es ist ein Fehler passiert“, meint e
STRAFRECHT KÖRPERVERLETZUNG LANDESVERWEIS STRITTE ALKOHOL
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