Trotz Freispruch von falscher Anschuldigung wird eine Kolumbianerin wegen Sozialhilfebetrugs aus der Schweiz ausgewiesen. Ein umstrittener Entscheid.
Die heute 38-jährige Kolumbianerin war im Juni 2019 an der Hohlstrasse im sogenannten Bermudadreieck im Kreis 4 aus dem 2. Stock eines Hauses 9,5 Meter in die Tiefe gefallen. Sie blieb schwer verletzt mit Beinbrüchen auf einer Garageneinfahrt liegen. Sie war zuvor in der Wohnung einer Brasilianerin zu Besuch gewesen. Mit dabei waren noch ein Barbetreiber und eine weitere Transfrau, beide ebenfalls aus Brasilien.
Er sagte, dass es im nun bereits über fünf Jahre andauernden Verfahren nur Verliererinnen und Verlierer gegeben und dieses den Staat enorme Summen gekostet habe. Der Staatsanwalt zitierte die drei in der Wohnung Anwesenden, dass die Beschuldigte mit Suizid gedroht habe. Deren Aussagen seien glaubhaft. «Es war ein Suizidversuch oder Unfall.» Es gebe auch kein Motiv für einen Tötungsversuch. Die falschen Anschuldigungen seien egoistisch und rücksichtslos gewesen.
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