Der Chef eines Baselbieter Taxiunternehmens liess seine Fahrer zu lange am Steuer. Zudem wurden die Daten der Taxifahrten mangelhaft erfasst. Auch vom Chef.
Eine Kontrolle des Baselbieter Amts für Gewerbe, Industrie und Arbeit bei einem Liestaler Taxiunternehmer führte gleich zu drei Strafbefehlen. Allesamt, weil die Lenker gegen Arbeits- und Ruhezeitverordnung verstossen hatten. Der Chef des Unternehmens hätte als Arbeitgeber die Pflicht gehabt, zu kontrollieren, ob die Arbeitnehmer die Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit einhalten und die Einlageblätter korrekt ausfüllen.
Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft heisst es, der Chef des Unternehmens habe die maximal kontinuierliche Lenkzeit überschritten und die vorgeschriebenen Pausen nicht gemacht. Geldbussen in der Höhe von 750 und 2000 Franken kassierten auch zwei Angestellte des Taxiunternehmers. Bei einem Chauffeur haben 47 Einlageblätter des analogen Tachografen Mängel aufgewiesen.
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