Der EGMR urteilt, dass Deutschland die Rechte lesbischer Eltern nicht verletzt hat.
nicht die Rechte lesbischer Eltern verletzt. Das Privat- und Familienleben des Paares sei nicht wesentlich beeinträchtigt, weil eine der Mütter das Kind adoptieren müsse. So entschieden die Richter in Strassburg.
Das Paar habe dadurch keine besonderen Schwierigkeiten in ihrem Alltag vorweisen können. Geklagt hatten zwei Frauen, die seit 2010 in einer eingetragenen Partnerschaft lebten. 2013 brachte eine von ihnen einen Sohn zur Welt. Benutzt wurde dafür eine Eizelle der Partnerin und eine anonyme Samenspende.aufgeführt. Die andere musste den Sohn adoptieren, um als Elternteil anerkannt zu werden.
Eine entsprechende Reform, die eine solche Adoption überflüssig machen würde, war eigentlich geplant. Ob diese Reform nun noch kommt, ist allerdings wegen der geplatzten Koalition der Bundesregierung unklar. Der EGMR mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum
Gerichtshof Urteil Deutschland Lesbisch Mutter Eltern
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