Vor dem Bezirksgericht Zofingen hatte sich eine Lehrerin zu verantworten. Streitpunkt: Hat sie einem 10-jährigen Schüler absichtlich ins Gesicht geschlagen oder war es eine aus der Situation heraus resultierende Reflexbewegung? Die Anklage plädierte auf Vorsatz.
Vor dem Bezirksgericht Zofingen hatte sich eine Lehrerin zu verantworten. Streitpunkt: Hat sie einem 10-jährigen Schüler absichtlich ins Gesicht geschlagen oder war es eine aus der Situation heraus resultierende Reflexbewegung? Die Anklage plädierte auf Vorsatz.Der Vorfall ereignete sich im März dieses Jahres in einem Schulhaus des Bezirks Zofingen. Zwei Buben, einer davon der Privatkläger Cekin, rauften sich. Sarah S.
Die Anklage empörte sich über den Begriff «Reflex» und betonte, dass eine pädagogische Fachkraft die Kontrolle über ihre Hände doch nicht verlieren dürfe. Reflex – das sei abstrus und für eine Lehrkraft ein No-go. Abstrus wirkte aber auch ein Vergleich des Rechtsanwaltes der Anklägerseite mit einem Film von Stanley Kubrick, in welchem der Protagonist «Dr. Seltsam» immer wieder reflexartig den Hitlergruss zeigt.
Die Anklageseite verlangte als Wiedergutmachung die Finanzierung eines Ausfluges in den Europapark Rust für vier Personen, inklusive Übernachtung im Wert von 1000 Franken.Das Gericht sah es anders. In seinem Urteil stellte es das Verfahren ein. Hauptgrund war ein formaler Fehler seitens der Anklage, den die Verteidigung eingangs der Verhandlung beanstandete: Die Unterschrift von Cekins Vater fehlt auf dem entscheidenden Papier, nur die Mutter hat unterschrieben.
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